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   OLG Hamburg, 23.03.2010 - 10 WF 91/09   

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https://dejure.org/2010,27198
OLG Hamburg, 23.03.2010 - 10 WF 91/09 (https://dejure.org/2010,27198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.2010 - 10 WF 91/09 (https://dejure.org/2010,27198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 2010 - 10 WF 91/09 (https://dejure.org/2010,27198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Griechen auf Beiordnung eines Rechtanwalts im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1459
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09

    Umgangsrechtsverfahren: Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts unter

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2010 - 10 WF 91/09
    In Übereinstimmung mit dem OLG Celle ( Beschluss vom 11.11.2009, Az. 17 WF 131/09 ) und dem OLG Zweibrücken ( Beschluss vom 28.12.2009, Az 2 WF 237/09 ) prüft der Senat deshalb entsprechend der bis zum Inkrafttreten des neuen Familienverfahrensgesetzes am 1.9.2009 geltenden Rechtslage , ob es anhand der objektiven und subjektiven Gegebenheiten des konkreten Falls notwendig erscheint, dem Beteiligten einen Rechtsanwalt beizuordnen (siehe BGH, Beschluss vom 18.2.2009, Az. XII ZB 137/08 ).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2010 - 10 WF 91/09
    In Übereinstimmung mit dem OLG Celle ( Beschluss vom 11.11.2009, Az. 17 WF 131/09 ) und dem OLG Zweibrücken ( Beschluss vom 28.12.2009, Az 2 WF 237/09 ) prüft der Senat deshalb entsprechend der bis zum Inkrafttreten des neuen Familienverfahrensgesetzes am 1.9.2009 geltenden Rechtslage , ob es anhand der objektiven und subjektiven Gegebenheiten des konkreten Falls notwendig erscheint, dem Beteiligten einen Rechtsanwalt beizuordnen (siehe BGH, Beschluss vom 18.2.2009, Az. XII ZB 137/08 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 8 WF 211/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2010 - 10 WF 91/09
    Die Frage, ob eine Sach- und Rechtslage schwierig ist, soll zu beurteilen sein nicht aus Sicht des erfahrenen Familienrichters, sondern aus der Perspektive eines juristischen Laien, der ohne besondere Vorkenntnisse um Rechtsschutz nachsucht und sich unter Umständen nach Trennung oder Scheidung in einer schwierigen Lebensphase befindet; abzustellen sei auf einen objektiven Maßstab ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2009, Az. II 8 WF 211/09 ).
  • OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2010 - 10 WF 91/09
    In Übereinstimmung mit dem OLG Celle ( Beschluss vom 11.11.2009, Az. 17 WF 131/09 ) und dem OLG Zweibrücken ( Beschluss vom 28.12.2009, Az 2 WF 237/09 ) prüft der Senat deshalb entsprechend der bis zum Inkrafttreten des neuen Familienverfahrensgesetzes am 1.9.2009 geltenden Rechtslage , ob es anhand der objektiven und subjektiven Gegebenheiten des konkreten Falls notwendig erscheint, dem Beteiligten einen Rechtsanwalt beizuordnen (siehe BGH, Beschluss vom 18.2.2009, Az. XII ZB 137/08 ).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Unter Berücksichtigung des Einzelfalles sei deswegen auch auf der Grundlage der gesetzlichen Neuregelung durch das FamFG von Bedeutung, in wieweit ein Beteiligter subjektiv in der Lage sei, seine Rechte und Interessen im Verfahren durchzusetzen, insbesondere, ob er in der Lage sei, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; OLG Celle FamRZ 2010, 582; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 579, 580; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5 f.; Keidel/Zimmermann FamFG § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 72 ff.; Musielak/Borth FamFG § 78 Rdn. 4).

    Die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe beurteilt sich also auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5; Keidel/Zimmermann FamFG 16. Aufl. § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 75).

  • OLG Hamburg, 27.12.2010 - 10 WF 148/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Sorgerechtsstreitigkeiten

    Davon sei regelmäßig dann auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht bestehe (so auch HansOLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlich bei JURIS; HansOLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei JURIS; KG Berlin - 19 WF 136/09 - veröffentlicht bei JURIS).

    Der Bundesgerichtshof hat sich in der zitierten Entscheidung vom 23.06.2010 ausdrücklich der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei JURIS; HansOLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; OLG Celle FamRZ 2010, 582 ; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 579, 580; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5 f.; Keidel/Zimmermann FamFG § 78 Rdn. 4; Fam-Verf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 72 ff.; Musielak/Borth FamFG § 78 Rdn. 4) angeschlossen und beurteilt danach die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG nicht allein nach objektiven Kriterien, deren Berücksichtigung schon der Wortlaut des § 78 Abs. 2 FamFG vorschreibe und auf die die Gesetzesbegründung abstelle (BT-Drucks. 16/6308 S. 213 f.), sondern berücksichtigt daneben auch subjektive Umstände wie etwa die Fähigkeit der Beteiligten, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken.

  • OLG Celle, 30.06.2011 - 10 WF 176/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anbringung eines Antrags auf Erlass einer

    Vielmehr kann diesem Aspekt allein dann eine - verstärkende - Bedeutung zukommen, wenn bereits andere Gesichtspunkte erheblich für die Annahme einer Beiordnungsnotwendigkeit streiten (vgl. etwa OLG Celle [17. Zivilsenat] - Beschluß vom 11. November 2009 - 17 WF 131/09 - FamRZ 2010, 582 = NJW 2010, 1008 f. [die Tatsache, daß die im Umgangsverfahren streitenden Kindeseltern "der deutschen Sprache nicht mächtig sind" wird lediglich am Rande erwähnt]; OLG Hamburg - Beschluß vom 2. Juli 2010 - 12 WF 137/10 - FamRZ 2011, 129 = AGS 2011, 241 [" zudem hat der Beteiligte aufgrund seiner chilenischen Abstammung Schwierigkeiten insbesondere mit der chilenischen Abstammung" in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren]; OLG Hamburg - Beschluß vom 23. März 2010 - 10 WF 91/09 - FamRZ 2010, 1459 f. [die Tatsache "mangelnder Sprachkenntnisse" wird lediglich als möglicher Grund für die im Umgangsregelungsverfahren nicht wie erhofft erhaltene Unterstützung durch das Jugendamt erwähnt]; OLG Schleswig - Beschluß vom 10. Dezember 2009 - 10 WF 199/09 - FamRZ 2010, 826 f. ["es kommt als ... beachtliches subjektives Kriterium hinzu, daß ... die Antragstellerin türkischstämmig [ist und] ... nicht davon ausgegangen werden [kann], daß die Antragstellerin in der Lage ... wäre, die gebotenen Schritte zur Wahrnehmung ihrer Rechte eigenständig zu unternehmen und ihr Anliegen dem Gericht ausreichend schriftlich dazulegen"; ob diese Entscheidung, die "grundsätzlich" von einer erforderlichen Anwaltsbeiordnung wegen der existentiellen Bedeutung einer Kindschaftssache ausgeht, nicht ohnehin durch BGHZ 186, 70 - nach dessen Leitsatz 1 eine Herausbildung von Regeln, nach denen für bestimmte Verfahren immer oder grundsätzlich eine Beiordnung zu erfolgen hat, regelmäßig nicht zulässig ist - überholt ist, kann hier dahinstehen]; KG - Beschluß vom 14. Januar 2010 - 19 WF 136/09 - FamRZ 1020, 1460 = NJW-RR 2010, 1157 [wonach persönliche Gründe des Antragstellers - der im Verfahren bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes u.a. auch "bei Aufregung der deutschen Sprache nicht völlig fehlerfrei mächtig" war - eine Beiordnung nicht rechtfertigen können sollen, ist jedenfalls durch BGHZ 186, 70 überholt]).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 65/10

    Anwaltsbeiordnung im Gewaltschutzverfahren: Bedeutung subjektiver Kriterien bei

    Maßgeblich sei, ob aus der Sicht des um eine Anwaltsbeiordnung nachsuchenden Beteiligten aus objektiven oder subjektiven Gründen eine schwierige Sach- und Rechtslage gegeben sei (Hanseatisches Oberlandesgericht, B. vom 23.03.2010, 10 WF 91/09 -juris-).
  • OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beiordnung eines

    Dabei ist die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage auch nicht abstrakt aus Sicht eines fiktiven Beteiligten zu beurteilen, sondern konkret aus der Sicht des antragstellenden Beteiligten (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Entsch. v. 23.3.2010, 10 WF 91/09, zitiert bei juris).
  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 10 WF 78/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Kindschaftssachen

    Deshalb ist - unter Beachtung der Grundsätze der Berücksichtigung des Einzelfalles (BGH FamRZ 2009, 1857 ) - nach wie vor und damit auch im Rahmen des § 78 Abs. 2 FamFG von Bedeutung, inwieweit ein Beteiligter subjektiv in der Lage ist, seine Rechte und Interessen im Verfahren angemessen selbst zu vertreten, insbesondere, ob er in der Lage ist, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (OLG Hamburg, Beschluss v. 23.03.2010 - 10 WF 91/09 - Quelle: Juris; OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2009 - 17 WF 131/09 - m.w.N., Quelle: Juris; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9.11.2009 - 2 WF 211/09 - Quelle: Juris; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 1. Auflage 2009, § 78 Rn 4; Bumiller/Harders, Freiwillige Gerichtsbarkeit FamFG, 9. Auflage 2009, § 78 Rn 2 ff).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23

    Kindesbetreuung der geschiedenen Eltern im paritätischen Wechselmodell;

    Die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe beurteilt sich also auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5; Keidel/Zimmermann FamFG 16. Aufl. § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 75).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2011 - 4 WF 195/10
    Diese einschränkende Auslegung ist in Rechtsprechung und Literatur auf Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1243; Zimmermann in Keidel, FamFG, Kommentar, 16. Aufl., 2009, § 78, Rdnr. 4; OLG Hamburg, FamRZ 2010, 1459; OLG Zweibrücken, FamRZ 2010, 1002; OLG Celle, FamRZ 2010, 582; zustimmend hingegen Götzsche, FamRZ 2009, 383).
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